Versteckter Alkohol in Lebensmitteln wie Brötchen, Suppen und Fertiggerichten ist oft nicht deutlich gekennzeichnet - manchmal verbirgt er sich hinter Begriffen wie Ethanol oder E519. Die Verbraucherzentrale fordert eine klarere Kennzeichnung, da viele Menschen aus religiösen Gründen, in der Schwangerschaft oder bewusst auf Alkohol verzichten. Auch als alkoholfrei beworbene Produkte wie Malzbier dürfen bis zu 0,5 % Alkohol enthalten; nur bei 0,0 %-Angabe ist wirklich kein Alkohol enthalten. Ein weiteres Thema ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit: Neben der teuren Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es günstigere Alternativen wie die Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung. Abschließend wird ein KI-gestützter "Müllblitzer" in Bad Nauheim vorgestellt, der illegale Müllentsorgung datenschutzkonform erfasst und Verursacher mit Bußgeldern belegt.