Konflikt um Platz im Pflegeheim: Die 95 Jahre alte Mutter von Frau D. wohnt in Kärnten und wird zuhause von einer 24-Stunden-Pflege betreut. Ihre Tochter lebt in Oberösterreich, mehr als 300 Kilometer entfernt und ist die einzige Angehörige. Da sich der Zustand der Mutter verschlechtert, versucht Frau D. seit mehr als zwei Jahren einen Pflegeplatz in Oberösterreich zu organisieren. Vergeblich, denn ohne Wohnsitz im Bundesland sei keine Anmeldung möglich, so der Sozialhilfeverband in Oberösterreich. Frau D. hat sich an die Volksanwaltschaft um Unterstützung gewandt. Reha mit Assistenzhund: Frau P. wird wegen ihrer Behinderung im Alltag von speziell ausgebildeten Assistenzhunden unterstützt. Weil die Hunde zertifiziert sind, dürfen sie grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen – überall mit hinein. In mehreren Reha-Einrichtungen wurde die Mitnahme der Hunde nicht gestattet. Die Volksanwaltschaft kritisierte die jeweiligen Hausordnungen der Einrichtungen als gesetzwidrig. Nach der Sendung wurden die Regelungen für die Mitnahme von Assistenzhunden geändert. Misslungene Operation: Keine Patientenentschädigung im Privatspital: Eine Salzburgerin hat sich in einem Privatspital einer Hüftgelenksoperation unterzogen. Seither kann die 78-jährige Pensionistin nur mehr mit Krücken gehen und hat starke Schmerzen. Ein schicksalhafter Verlauf, beschied ihr die Schiedsstelle der Ärztekammer Oberösterreich. Aber sie wäre ein Fall für eine sogenannte verschuldensunabhängige Patientenentschädigung. Die gibt es aber nur, wenn derartige Komplikationen in öffentlichen Spitälern passiert sind. Eine Gesetzeslücke, meinte die Pensionistin. Patientenanwälte forderten eine Ausweitung der Patientenentschädigung auf Privatspitäler sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, hat sich da etwas getan?